AGB's
1 Vertragsgegenstand; Probetag
- Zwischen dem Vertragspartner – Kunde – und Dog-Walking Samirah Fleckenstein – nachfolgend Dog-Walking – wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Gegenstand der Betreuung sind Spaziergänge mit dem/den Hund(en) des Kunden – der Hund –. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des Betreuungsvertrages.
- Dog-Walking nimmt den Hund des Kunden in Obhut, um den Hund in Aschaffenburg, Alzenau und Umgebung insbesondere auf Wiesen, Feldern und im Wald auszuführen und transportiert den Hund mit eigenem Fahrzeug, das für den tierschutzkonformen Transport von Hunden ausgestattet ist.
1.3 Die Hunde werden nach Vereinbarung mit dem Kunden am vereinbarten Ort abgeholt und zum vereinbarten Ort zurückgebracht.
1.4 Dem Kunden ist bekannt und er akzeptiert, dass Dog-Walking Hunde auch in Gruppen von bis zu 10 Hunden ausführt, wobei bei der Gruppenzusammenstellung Unverträglichkeiten zwischen Hunden berücksichtigt werden. Dem Kunden sind die Risiken von Gruppenbetreuung bekannt; er stimmt der Betreuung seines Hundes in Gruppen zu. Ort, Dauer und Routen der Spaziergänge werden von Dog-Walking unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Eigenheiten der betreuten Hunde und der Wetterverhältnisse etc. bestimmt. Dog-Walking entscheidet, ob die Hunde am Halsband, Geschirr oder mit Maulkorb ausgeführt werden; unangeleint werden Hunde nur nach einer von Dogwalking bemessenen Eingewöhnungszeit ausgeführt. Auf dem von Dog-Walking genutzten eingezäunten Freilaufgelände werden die Hunde unangeleint bewegt. Die Hunde werden an Geschirren geführt, die vom Kunden zu stellen sind. Leinen werden von der Dog-Walking gestellt. Dog-Walking nutzt eigene „Leckerli“.
1.5 Die Ausbildung des Hundes ist nicht Vertragsgegenstand.
1.6 Vor dem ersten Spaziergang besucht Dog-Walking den Kunden, um dessen Hund kennen zu lernen und sicherzustellen, dass der Hund für die Betreuung durch Dog-Walking geeignet sind. Der Besuch dauert etwa 60 Minuten)
- 2 Impfschutz; Erkrankungen und Verletzungen; Läufigkeit; Listenhunde; Haftpflichtversicherung; Tod des Hundes
- Der Kunde versichert, dass sein Hund gegen die im Anmeldeformular genannten Krankheiten geimpft ist. Dog-Walking kann den Kunden um eine Kopie des Impfpass des Hundes bitten.
2.2 Der Kunde versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und ungewöhnlichem Befall von Ekto- und Endoparasiten ist und innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn der Betreuung eine „Spot on“ Zecken- und Flohprophylaxe bzw. vergleichbare Behandlung erhalten hat.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, im Anmeldeformular anzugeben, wenn der Hund unter chronischen Erkrankungen leidet oder Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. übermäßige Aggressivität, ausgeprägten Jagdtrieb oder Ängstlichkeit zeigt. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet anzugeben, ob der Hund unter Allergien, Unverträglichkeiten (z. B. Transport in Fahrzeugen, Unverträglichkeiten in Bezug auf Menschen, Tiere oder Artgenossen etc.) zeigt.
2.4 Dog-Walking betreut keine Hunde i.S.v. § 1 I der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. Hunde i.S.v. § 1 II der Verordnung werden nur betreut, wenn ein Negativzeugnis der zuständigen Gemeinde vorliegt, was der Kunde gegenüber Dog-Walking nachzuweisen hat.
Hündinnen werden während ihrer Läufigkeit nicht betreut.
2.5 Der Kunde versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung besteht. Der Kunde weist dies vor der ersten Betreuung des Hundes durch Dog-Walking nach.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet im Anmeldeformular anzugeben, ob ordnungsbehördlichen Verfügungen in Bezug auf den Hund ergangen sind.
2.7 Der Kunde hat der Hundebetreuung unverzüglich in Textform mitzuteilen, wenn nach der Anmeldung des Hundes Änderungen bezüglich der zu 2.1 bis 2.3 und 2.5 und 2.6 genannten Sachverhalte eintreten.
2.8 Der Kunde teilt der Hundebetreuung im Anmeldeformular seine Kontaktdaten (Mobiltelefon-Nummer; e-mail-Adresse), unter denen er währende der Betreuung des Hunds in Notfällen erreichbar ist. Im Falle der Erkrankung oder Verletzung des Hundes während der Betreuung wird Dog-Walking die erforderlichen Maßnahmen mit dem Kunden abstimmen.
Im Falle von Gefahr in Verzug für das Leben oder die Gesundheit des Hundes oder wenn der Kunde in einem angemessenen Zeitrahmen nicht erreichbar sind, veranlasst Dog-Walking die tierärztlich erforderliche Versorgung des Hundes durch einen von Dog-Walking ausgewählten Tierarzt, soweit dies erforderlich erscheint.
- Die Kosten der tierärztlichen Behandlung (Honorare, Medikamente, Laborkosten etc.) trägt der Kunde. Dog-Walking rechnet Fahrtkosten mit einem Betrag von € 0,50 pro gefahrenen Kilometer ab. Die Begleitung eines Hundes im Rahmen seiner tierärztlichen Behandlung durch Dog-Walking wird nach Zeitaufwand mit einem Betrag von € 35,00 je angefangene 15 Minuten und Person abgerechnet.
- Sollte aus medizinischen Gründen die unverzügliche Einschläferung eines Hundes erforderlich sein, wird Dog-Walking die Entscheidung des Kunden einholen. Dog-Walking wird die Einschläferung eines Tieres nach eigener Entscheidung nur dann veranlassen, wenn die Entscheidung des Kunden oder eines von ihm benannten Ersatzansprechpartners nicht eingeholt werden kann und die unverzügliche Einschläferung des Hundes veterinärmedizinisch indiziert ist; dies ist von dem behandelnden Tierarzt schriftlich zu bestätigen.
- 3 Preise; Zahlungsmodalitäten
Die Preise für die Leistungen und Angebote von Dog-Walking richten sich nach der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste, die Dog-Walking auf seiner Internetpräsenz www.dogwalking-aschaffenburg.de veröffentlicht.
- 4 Pfandrecht
Dog-Walking steht entsprechend § 647 BGB wegen seinem Forderungen aus dem Betreuungsvertrag ein Pfandrecht an betreuten Hunden zu.
- 5 Vertragsschluss; Rücktritt vom Betreuungsvertrag durch den Kunden
5.1 Der Betreuungsvertrag kommt mit Zugang eines vom Kunden vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars bei Dog-Walking zustande.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Kunde verpflichtet, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eine Stornogebühr an Dog-Walking zu zahlen:
- Bei einem Rücktritt bis spätestens 4 Wochen vor der ersten Betreuung des Hundes durch Dog-Walking – Stichtag –, fällt eine Stornogebühr von 20 % des vereinbarten Preises an.
- Erfolgt der Rücktritt spätestens 14 Tage vor dem Stichtag beträgt die Stornogebühr 50 %.
- Erfolgt der Rücktritt spätestens 7 Tage vor dem Stichtag beträgt die Stornogebühr 70 %.
- Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem Stichtag, beträgt die Stornogebühr 80 % des Preises.
- 6 Kündigung des Vertrages
6.1 Der Vertrag wird unbefristet abgeschlossen und kann von jeder Partei mit einer Fist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
6.2 Dog-Walking ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde gegenüber Dog-Walking entgegen 2 2.1 bis 2.3 und 2.5 und 2.6 falsche oder unvollständige Versicherungen und Erklärungen abgegeben hat oder nicht unverzüglich eine Erklärung gemäß § 2 2.7 abgegeben hat,
- ein betreuter Hund aggressives Verhalten – Aggression gegen Menschen oder Tiere, Zerstörung von Einrichtungen und Gegenständen von Dog-Walking – zeigt oder
- der Hund während seiner Betreuung erkrankt, Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensstörungen zeigt, die durch die Trennung vom Kunden oder den Verlust seiner vertrauten Umgebung verursacht sein können oder sich in der Betreuung von Dog-Walking nicht eingewöhnen kann.
6.3 Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
- 7 Rückgabe des Hundes
7.1 Dog-Walking bringt den Hund nach der Betreuung an den mit dem Kunden vereinbarten Ort. Soweit Dog-Walking ein Schlüssel zum Haus oder zur Wohnung des Kunden übergeben wird, wird Dog-Walking den Schlüssel ausschließlich an die vom Kunden benannten Personen zurückgeben.
Sollte ein Hund nach der Betreuung nass oder verschmutzt sein, wird Dog-Walking den Hund so weit reinigen, wie dies unter dem Gesichtspunkt des Wohls des Hundes erforderlich ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Hund nur Zugang zu den Räumen hat, die der Kunde für den Hund vorgesehen hat. Für die Wasserversorgung des Hundes nach der Rückgabe durch Dog-Walking ist ebenfalls der Kunde verantwortlich.
7.2 Kann der Hund nicht zum vereinbarten Termin an den Kunden zurückgegeben werden, stellt Dog-Walking dem Kunden die weitere Betreuung des Hundes entsprechend de Regelungen in § 2 2.9 in Rechnung.
- 8 Haftung von Dog-Walking
8.1 Die Haftung von Dog-Walking ist, soweit sich aus den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, ausgeschlossen. Insbesondere haftet Dog-Walking dem Kunden nicht für Verletzungen des betreuten Hundes aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen betreuten Hunden oder betreuten Hunden und anderen Tieren. Dog-Walking haftet auch nicht für Sachen des Kunden (Ausrüstung, Schüssel, etc.).
8.2 Dog-Walking haftet nicht für den Tod eines betreuten Hundes, es sei denn der Tod des Hundes ist nachweislich überwiegend durch grob schuldhaftes Handeln – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – von Dog Walking verursacht.
8.3 Von dem Haftungsausschluss gemäß 8.1 und 8.2 ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erstermöglichen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Dog-Walking, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.4 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet Dog-Walking nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den Wert der Gegenleistung des Kunden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.5 Die hier in § 8 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Dog-Walking, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- 9 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet gesamtschuldnerisch als Halter des betreuten Hundes neben Dog-Walking als Tieraufseher nach Maßgabe von § 834 BGB, soweit deren Haftung nicht gemäß § 8 dieses Vertrages ausgeschlossen ist.
- 10 Bild- und Tonaufnahmen
Dog-Walking ist berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen von Hunden zu fertigen und diese Aufnahmen zur Darstellung des Leistungsangebots von Dog-Walking auf seiner Internetpräsenz www.dogwalking-aschaffenburg.de zu veröffentlichen oder zu Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht der Anfertigung und Nutzung solcher Bild- oder Tonaufnahmen durch Erklärung in Textform.
- 11 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen und der zwischen Dog-Walking und dem Kunden geschlossene Vertrag hiervon unberührt.